Covid19: Erleichterungen für stromintensive Unternehmen

Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregierung die Mehrbelastungen für stromintensive Unternehmen bei Netzentgelten durch die Corona-Pandemie verhindern.
Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregierung die Mehrbelastungen für stromintensive Unternehmen bei Netzentgelten durch die Corona-Pandemie verhindern.
Anfang des Jahres hatte der Kartellsenat des BGH (Urteil vom 28.01.2020 – Az. EnZR 99/18) zu entscheiden, ob der zwischen der Stadtwerke Leipzig GmbH und der Stadt Leipzig geschlossene Wegenutzungsvertrag wegen der Mitwirkung sog. Doppelmandatsträger an dem Beschluss über den Zuschlag nichtig war.
Seit Jahrzehnten streiten Alt- und Neukonzessionär bei Netzübernahmen über den Umfang der zu übertragenden Anlangen. Insbesondere betreffend die verschiedenen Netzebenen. Mit seiner Entscheidung vom 07.04.2020 hat der BGH vorerst einen Schlussstrich gezogen.