"Stromio-Urteil" des BGH: Unwirksame Preisanpassung bei Stromlieferverträgen

Der BGH hat bereits im Juli verkündet, dass Kunden ihren Stromliefervertrag auch dann kündigen können, wenn der Lieferant mit einer Preiserhöhung ausschließlich gestiegene Steuern, Abgaben oder Umlagen weitergibt. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor. Sie bieten für Energieversorger Anlass, ihre AGB zu überprüfen.